Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Community Connect,
Neue Steige 2/9, 71134 Aidlingen
vertreten durch die Gesellschafter Nils-Jonah Eisenhardt und Robin Stegner
(nachfolgend: „der Anbieter")
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „der Auftraggeber" [„AG"] genannt) handelt.
(2) Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit dem Anbieter als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von dem Anbieter / Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Anbieter erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann der Anbieter den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von dem Anbieter nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(2) Wenn der Anbieter für den Auftraggeber eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den vom Anbieter unter Mithilfe des Auftraggebers definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Auftraggebers gezeigt haben.
(3) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
(4) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Auftraggeber zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von dem Anbieter grundsätzlich und ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen aufgebaut und geschaltet.
(5) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(7) Der Anbieter steht in Bezug auf die gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(9) Die vereinbarte Vergütung des Anbieters in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Auftraggebers. Dieses ist vom Auftraggeber separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(10) Der Anbieter garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Auftraggeber lancierten Werbekampagnen.
(11) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an den Anbieter zu übergeben. Dem Auftraggeber steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu. Dieser Punkt bezieht sich nicht auf vom Anbieter erstellte Webseiten.
§ 2a Organische Content-Produktion
(1) Soweit der Anbieter für den Auftraggeber organischen Content plant, produziert und/oder veröffentlicht (z. B. Kurzvideos, Reels, Beiträge auf Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube), gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
(2) Nutzungsrechte am erstellten Content: Die im Rahmen der Zusammenarbeit produzierten Bild-, Video- und Tonaufnahmen stehen dem Auftraggeber zur eigenen Nutzung zu. Gleichzeitig räumt der Auftraggeber dem Anbieter ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die erstellten Inhalte zu Referenz- und Werbezwecken – insbesondere auf eigenen Social-Media-Kanälen, der eigenen Website sowie in Präsentationen – zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte durch den Anbieter zu gewerblichen Zwecken ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet.
(3) Abnahme vor Veröffentlichung: Alle vom Anbieter erstellten Beiträge werden dem Auftraggeber vor der Veröffentlichung zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat nach Übermittlung des Entwurfs 3 Werktage Zeit, seine Freigabe zu erteilen oder begründete Änderungswünsche zu äußern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt der Beitrag als freigegeben.
(4) Feedback und Revisionsrunden: Pro Beitrag sind maximal 2 Feedbackschleifen inklusive. Darüber hinausgehende Änderungswünsche des Auftraggebers können vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden.
(5) Persönlichkeitsrechte und Bildrechte: Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle an Filmaufnahmen beteiligten Personen (Mitarbeiter, Kunden, Dritte) ihre ausdrückliche Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung des Materials erteilt haben. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unwirksamen Einwilligung resultieren.
(6) Zugang zu Social-Media-Accounts: Soweit der Anbieter Content im Namen des Auftraggebers veröffentlicht, erhält der Anbieter hierfür die notwendigen Zugangsdaten zu den jeweiligen Social-Media-Accounts des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist und bleibt alleiniger Eigentümer seiner Accounts. Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftraggeber berechtigt, sämtliche Passwörter und Zugangsdaten eigenständig zu ändern. Der Anbieter verpflichtet sich, nach Vertragsende keinen Zugriff auf die Accounts des Auftraggebers zu nehmen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Erstkontakt zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter kann auf verschiedenen Wegen zustande kommen, insbesondere per Telefon, über Social-Media-Kanäle, über das Kontaktformular auf der Website des Anbieters oder auf Initiative des Anbieters.
(2) Im Anschluss an das Erstgespräch übersendet der Anbieter dem Auftraggeber ein individuelles Angebot in Form eines PDF-Dokuments per E-Mail.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Anbieters per E-Mail bestätigt. Eine formlose Annahme per E-Mail ist ausreichend. Der Anbieter sendet dem Auftraggeber nach Eingang der Bestätigung eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
(4) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails des Anbieters empfangen werden können. Insbesondere ist sicherzustellen, dass E-Mails des Anbieters nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.
(5) Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Anbieter speichert die Vertragsunterlagen einschließlich dieser AGB unter Wahrung des Datenschutzes.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen des Anbieters unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2–10.
(2) Der Anbieter kann vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Der Anbieter kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Auftraggeber.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Auftraggeber ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn sich der Auftraggeber auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die vom Anbieter angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt per Banküberweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot des Anbieters ist anders lautend.
(3) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu überweisen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist der Anbieter berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Webseite zu Werbezwecken zu verwenden.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Laufzeit des Vertrages sowie etwaige Mindestlaufzeiten werden individuell im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag zwischen den Parteien vereinbart.
(2) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses findet nicht statt.
(3) Eine Kündigung muss per E-Mail an info@communityconnect.marketing erfolgen. Anschließend muss ein kurzes Kündigungsformular ausgefüllt werden. Erst dann wird die Kündigung bearbeitet. Das Datum der fristgerechten Kündigung ist das Datum, an dem das Kündigungsformular abgeschickt wird. Sonstige Kündigungen, wie z. B. per SMS, Brief, Post und/oder Fax, werden nicht bearbeitet und sind ungültig. Das Kündigungsschreiben muss nicht unterschrieben werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(5) Im Falle einer Kündigung werden dem Auftraggeber Materialien zum eigenständigen Umzug der Webseite zur Verfügung gestellt.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) Der Anbieter wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der Anbieter ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Anbieter – bis auf anderslautende und explizit schriftlich vereinbarte Regelungen – die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Anbieter Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, für den Auftraggeber generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Auftraggebers anzurufen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen oder zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet der Anbieter nicht.
(4) Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Anbieter ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt den Anbieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an den Anbieter die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter abzuschließen ist, wird der Auftraggeber den Anbieter vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, der Anbieter hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren und Datenbanken, die von ihm veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(2) Der Auftraggeber erhält durch Abnahme der Webseite ein einfaches Nutzungsrecht an den innerhalb der Zusammenarbeit erstellten Texten, Designs, Fotos und Webseiten. Dieses Nutzungsrecht bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
(3) Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Support-Lizenz in Bezug auf die Integration seiner Inserate auf der Webseite.
(4) Zugriff zum Mitgliederbereich ist dem Auftraggeber nur während einer laufenden Zusammenarbeit gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der vom Anbieter bereitgestellten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Auftraggeber Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt eine angemessene und vom Anbieter festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(5) Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte oder Anzeigen, die vom Anbieter auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren bzw. Gruppen veröffentlicht sind.
(6) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte sowie die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit dem Anbieter abgestimmt wurde. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und vom Anbieter festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(7) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1, 2, 3 und 4 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 12 Rechte Dritter
(1) Stellt der Auftraggeber dem Anbieter Material zur Verfügung (z. B. Fotos, Videos), das der Anbieter bei der Zusammenarbeit verwenden soll oder kann, so gewährleistet der Auftraggeber, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Anbieter in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 13 Referenz
(1) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit – ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken – den Anbieter persönlich und/oder die Firma als Ganzes unter Verwendung des Namens, öffentlicher Fotos (zum Beispiel von der Website oder auch aus Social-Media-Profilen) und des Firmenlogos des Auftraggebers als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber dem Anbieter das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise – ebenfalls unter Nennung des Namens des Auftraggebers, Verwendung der zur Verfügung gestellten und/oder öffentlichen Fotos, Verwendung des Firmenlogos sowie vom Auftraggeber erstellter Fotos, Videos, Webseiten oder anderer Materialien – publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Böblingen.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten und interne Prozesse – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat, sowie Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.
AGB Stand: 30.03.2026